UNSERE AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PUEVIT GmbH – Version v2.0 / 07‑2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der PUEVIT GmbH ("PUEVIT") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ("Kunde").
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt PUEVIT nicht an, es sei denn, PUEVIT hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von PUEVIT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch PUEVIT oder Ausführung der Lieferung zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich EXW (Incoterms® 2020) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen netto zur Zahlung fällig. Abschlags- oder Meilensteinzahlungen können entsprechend dem Angebot verlangt werden.
3.3 Gerät der Kunde in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. fällig.
4. Liefer- und Leistungsfristen; Abnahme
4.1 Lieferzeiten für Lagerware sind sofort; im Übrigen gelten die im Angebot genannten Fristen.
4.2 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
4.3 Für Anlagen kann eine förmliche Abnahme, ggf. nach FAT-Prüfung, erfolgen; Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht bei Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Kunden über.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 PUEVIT behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder weiterzuveräußern; die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt an PUEVIT ab.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang; für Verschleißteile gilt diese Frist ebenfalls.
7.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach § 377 HGB zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen.
8. Haftung
8.1 PUEVIT haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Im Übrigen ist die Haftung auf den Auftragswert, maximal 1 Mio €, begrenzt; mittelbare Schäden, Produktionsausfall und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
9. Serviceleistungen
Service-Levels, Reaktionszeiten und sonstige Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
10. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen mindestens fünf (5) Jahre geheim zu halten.
10.2 Software wird dem Kunden als Single‑Site‑Lizenz überlassen; Reverse Engineering ist untersagt.
11. Datenschutz
PUEVIT verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
12. Exportkontrolle
Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Export- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.